AGB


Terms of Sale

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Axalta Coating Systems Switzerland GmbH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) gelten ausschließlich; der Verkäufer akzeptiert keine Bedingungen des Käufers, der mit diesen Klauseln in Konflikt steht oder von dieser abweicht, es sei denn, er hat deren Gültigkeit ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Diese AGB gelten auch, wenn der Verkäufer die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt, wobei er weiß, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers im Widerspruch zu den eigenen Bedingungen stehen oder nicht bestehen. Unterschiedliche Vereinbarungen erfordern die Schriftform. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Darüber hinaus gilt die neueste Fassung der INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris für den grenzüberschreitenden Verkehr.

2. Unsere AGBs gelten auch für dies, wenn über einen der von uns angebotenen Online-Shops abgeschlossen werden. Bei der Bestellung werden diese AGB vom Verkäufer als akzeptiert angesehen.

Um unsere Online-Shops nutzen zu können, ist es in der Regel notwendig, sich dort anzumelden. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Online-Shop oder bei unserem Kundendienst / dem zuständigen Vertriebsvertreter. Im Rahmen der Anmeldung können Sie unter anderem festlegen, welche Nutzer online über den entsprechenden Online-Shop online für Ihr Unternehmen Geschäfte machen können und feste Bestellungen aufgeben können.

Die Präsentation unserer Produkte im entsprechenden Online-Shop bietet nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Sie können Produkte aus dem Online-Shop auswählen, unverbindlich in Ihren Einkaufswagen legen und sie aus dem Einkaufswagen nehmen. Auf der Seite der Endbestellung können Sie Ihre Einträge erneut überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Nur wenn der Betreffende die Bestellung über den "Bestellen-Button gegen Bezahlung" sendet, unterbreitet er ein verbindliches Angebot, um einen Vertrag im Namen des eingetragenen Unternehmens abzuschließen. Der Vorgang kann jederzeit rückgängig gemacht werden, indem das Browserfenster vor dem Klicken auf die Schaltfläche "Bestellen gegen Bezahlung" geschlossen wird.

Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie über den Eingang Ihrer Bestellung informiert werden. Dies bedeutet noch nicht die Annahme Ihres Angebots. Der Vertrag wird erst abgeschlossen, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen oder die bestellte Ware an Sie liefern.

Die Details der Ware, insbesondere die wesentlichen Eigenschaften der Ware, finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Artikels und die zusätzlichen Informationen im entsprechenden Online-Shop.

Der Abschluss von Verträgen wird in unseren Online-Shops in deutsch, französisch und italienisch angeboten. Der Vertragstext wird nicht von uns gespeichert. Sie können diese AGB jederzeit über den entsprechenden Online-Shop einsehen und speichern.

Die Farben unserer Produkte, die im Online-Shop oder ein Druck aus dem Online-Shop angezeigt werden, haben keinen Vertragscharakter, da Farbton, Helligkeit und Kontrast je nach Bildschirm oder Drucker variieren können. Sie können bei unserem kompetenten Kundenservice/Lieferlager farbtreue Farbtöne anfordern.

3. Die verkauften Waren werden zu dem vom Verkäufer angebotenen Preis in Rechnung gestellt, sofern sie innerhalb von dreissig (30) Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers geliefert werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis der gelieferten Waren mehr als dreißig (30) Tage nach dem Datum der Bestätigung der Bestellung durch schriftliche Mitteilung anzupassen. Wenn der Käufer seine Bestellung für die zu liefernden Waren nicht storniert, bevor die Anpassung des angegebenen Preises wirksam wird, gilt der neue Preis als für alle nach der Preisanpassung gelieferten Waren als genehmigt. Der Verkäufer hat nicht das Recht, den Preis anzupassen, wenn er eine verspätete Lieferung hat.

4. Sofern nicht anders schriftlich angegeben, gelten die Zahlungsbedingungen für dreißig (30) Tage ab dem Rechnungsdatum. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen stellt einen Zahlungsausfall des Käufers ohne Aufforderung dar. Bei verspäteter Zahlung des Käufers, werden Verzugszinsen von fünf Prozent (5%) berechnet. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, andere Verzugszinsen geltend zu werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wenn der Verkäufer Grund zu der Annahme hat, dass sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert hat, hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen das Recht, die Zahlung aller fälligen oder nicht fälligen Zahlungen zu verlangen, sich von allen noch bestehenden Lieferverpflichtungen zurückzuziehen oder andere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Leistung einer angemessenen Sicherheit vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Verspätungen des Käufers vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

5. Der Verkäufer behält das gesamte Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnungen. Die Übertragung des Eigentums an der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Rechnungen. Ab der Lieferung haftet der Käufer und muss für alle Verluste oder Schäden an den Waren selbst oder für Verluste oder Schäden, die durch die Waren entstehen, Schadensersatz zahlen. Vor der Eigentumsübertragung muss der Käufer diese als Verwahrstelle für den Verkäufer behalten und so lagern, dass sie als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind. Wenn die Rechtsgültigkeit des Eigentums vorbehalten hängt von einer besonderen Registrierung oder anderen Bedingungen, ist der Käufer verpflichtet, diese Bedingung zu schaffen oder zu informieren und zu unterstützen den Verkäufer entsprechend. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ordnungsgemäß zu erfüllen, hat er das Recht, die Waren im normalen Geschäftsverlauf zu verarbeiten und/oder zu verkaufen. Dieses Recht endet, sobald der Käufer im Vergleich zum Verkäufer zahlungsunfähig ist. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist der Käufer verpflichtet, den Vertretern des Verkäufers zu gestatten, die vorhandenen Warenmengen im Lager des Käufers zu bestimmen und die Rückbeförderung dieser Waren vorzunehmen. Bis zur Übertragung des Eigentums an der Ware hat der Käufer nicht das Recht, ein Pfandrecht zu geben, zu belasten oder ein Privileg auf die Ware in irgendeiner Form zu gewähren.

6. Sofern nicht anders schriftlich angegeben, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Art der Versendung und den Beförderer bis zum Bestimmungsort zu bestimmen. Die vom Käufer verlangten Sondertransportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

7. Leere Verpackungen / Container, die geliefert, aber nicht verkauft werden, bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, diese leeren Verpackungen in einwandfreier Form und entsprechend den Anweisungen des Verkäufers auf seine Kosten innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Stelle zu verschicken. Eine vom Käufer für diese leeren Verpackungen hinterlegte Kaution läuft ab, wenn die Rückgabe nicht rechtzeitig erfolgt oder die leeren Verpackungen beschädigt werden. Wenn keine Kaution hinterlegt wurde, muss der Käufer dem Verkäufer den Wert der beschädigten oder nicht rechtzeitig zurückgegebenen leeren Verpackungen erstatten. Der Verkäufer hat nur die Möglichkeit, über die Annahme oder Ablehnung beschädigter leerer Verpackungen zu entscheiden.

8. Die vom Verkäufer festgelegten Mengen sind maßgebend für die Fakturierung, es sei denn, der Käufer erhebt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, Einspruch gegen die Rechnung.

9. Weigert sich der Käufer, die angebotene Ware nach den vom Verkäufer festgelegten Lieferbedingungen anzunehmen, und ist dadurch nicht angenommen, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Fristverlängerung zu kündigen oder die Ware für eine spätere Lieferung verfügbar zu halten. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, für den erlittenen Schaden Schadensersatz zu verlangen. Eine solche Rücknahme oder die Verfügbarkeit der Ware befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, spätere Teillieferungen anzunehmen.

10. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren den Spezifikationen des Verkäufers entsprechen. Der Käufer trägt das Risiko und die Verantwortung für die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob sie einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten verwendet werden. Der Käufer akzeptiert und bestätigt, dass der Verkäufer keine Garantie für die Marktqualität und die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck bietet. Die oben genannte Garantie gilt nur für Produkte von höchster Qualität und nicht für fehlerhafte oder minderwertige Produkte, die als solche verkauft werden.

11. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferte Ware die Patentrechte Dritter in der Schweiz nicht verletzt. Es werden keine weiteren Patentverantwortungen übernommen.

12. Die Haftung des Verkäufers für die Nichterfüllung des Kaufvertrags oder mängelfester Waren ist auf den Kaufpreis der Ware beschränkt, was zur Forderung des Käufers geführt hat. Andere Rechte, insbesondere die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden, Vertrauensverlust und Entgang, sind ausgeschlossen. Der Käufer muss die Waren unmittelbar nach Erhalt prüfen und den Verkäufer schriftlich über jeden Mangel benachrichtigen, der sofort, spätestens jedoch acht (8) Tage nach Erhalt der Waren erkennbar ist. Die Meldung muss die Art und das Ausmaß des Fehlers enthalten. Versteckte Mängel sind dem Verkäufer unmittelbar nach ihrer Entdeckung und während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich zu melden. Bei Verstoß gegen die Prüfungsfrist und die Beschwerdefrist innerhalb der genannten Frist gilt die Ware als genehmigt, wenn der Mangel zu berücksichtigen ist. Wenn der Verkäufer die Ansprüche des Käufers aufgrund eines Mangels der Ware akzeptiert, hat der Verkäufer die Wahl zwischen Reparatur, Ersatz oder eine entsprechende Ermäßigung des Kaufpreises. Waren, für die eine Beschwerde erhoben wird, dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers nicht an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Eine Mitteilung über die Verspätete Lieferung ist innerhalb von acht (8) Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin schriftlich an den Verkäufer zu richten.

13. Der Verkäufer stellt alle technischen Informationen über die Verwendung seiner Waren und/oder Erzeugnisse unentgeltlich und ohne Anerkennung einer gesetzlichen Verpflichtung in Bezug auf die gelieferten Informationen oder die erzielten Ergebnisse zur Verfügung. Jede vom Verkäufer gelieferte technische Information stellt keine Spezifikation im Sinne des Artikels 9 dar, es sei denn, sie wird ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Käufer verwendet diese technischen Informationen auf eigene Gefahr.

14. Betriebsstörungen, Verzögerungen bei lieferbaren oder ausfallenden Lieferterminen von Subunternehmern, Engpässe bei Energie, Rohstoffen oder Hilfsstoffen, amtliche Dekrete, Verkehrs- oder Versandstörungen, soweit diese Ereignisse nicht vorhersehbar waren, Streiks, Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien den betroffenen Teil von der Verpflichtung, während der gesamten Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen zu liefern oder zu akzeptieren. Wenn sich die Lieferung oder der Empfang um mehr als einen (1) Monat verzögert, hat jede Partei das Recht, sich aus dem Vertrag zu ziehen, wenn es um die von der Störung der Lieferung oder Annahme betroffene Menge geht.

15. Ist der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, alle seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, so ist er berechtigt, die verfügbare Menge zu bestimmen oder allen Käufern seiner Waren (einschließlich des Verkäufers und seiner verbundenen Gesellschaften) zuzuweisen oder teilfertigen zu können, wie er es unter den gegebenen Umständen für vertretbar hält, ohne dass dies zu einer Haftung für die Nichterfüllung durch ihn führt.

16. Die aus diesem Kaufvertrag erwachsenden Forderungen dürfen vom Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten werden.

17. Der Verkäufer übt seine Geschäftstätigkeit nach den Geschäftsgrundsätzen von Axalta aus. Der Käufer bestätigt, dass er deren Inhalt kennt und sich verpflichtet, sich an diese zu halten, wenn es um geschäftliche Beziehungen zum Verkäufer und die Manipulation der vom Verkäufer gekauften Waren geht. Insbesondere muss der Käufer alle anwendbaren und relevanten Antikorruptionsgesetze, die Exportkontrollrichtlinien und die Wirtschaftssanktionen einhalten.

18. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren kann der Verkäufer persönliche Informationen über den Käufer sammeln, verwenden und weitergeben, einschließlich Name des Unternehmens, Anschrift, Bank- und Kreditinformationen, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und andere Angaben natürlicher Personen innerhalb der Organisation des Käufers und seiner Vertragspartner. Der Verkäufer hat das Recht, personenbezogene Daten mit Unternehmen seiner Gruppe und dritten, weltweit ausgewählten Dritten zu teilen, um den Verkauf von Waren wie in der Datenschutzerklärung des Verkäufers beschrieben zu verarbeiten.

19. Das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem Schweizerischen Recht, ohne Bezugnahme auf die Regeln für rechtskonfliktrechtliche Vorschriften. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CVIM) ist nach diesen AGB ausgeschlossen. Vorbehaltlich der Berufung beim Schweizerischen Bundesgerichtshof sind die Gerichte in Basel oder nach Wahl des Klägers die Gerichte des Sitzes des Beklagten zuständig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

 Die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.

 Pratteln, Mai 2021